Kurzarbeit Gastronomie: die wichtigsten Fakten

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Autor: Markus Müller
März 22, 2021

Im März 2020 mussten die Restaurants in Deutschlands erstmals aufgrund der Corona-Pandemie schließen. Nach einem kurzen und relativ freien Sommer gingen die Türen der Gasthäuser und Kneipen bereits im November 2020 wieder zu. Um eine erhöhte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, bietet das deutsche Recht die Möglichkeit von Kurzarbeit in der Gastronomie. Hierbei handelt es sich um ein Notelement, bei dem der Staat einige Kosten des Arbeitgebers während eines kurzzeitig verringerten Betriebs übernimmt. Der Verdienstausfall wird bis zu einem bestimmten Betrag ausgeglichen. Hinzukommen eventuell Leistungen der Bundesagentur für Arbeit. Dadurch werden arbeitsrechtlich Kündigungen verhindert. Das funktioniert in der Gastronomie in Bezug auf Corona natürlich beispielhaft, da ein Ende der Pandemie prinzipiell absehbar ist und somit eine Rückkehr zur Normalität vermutlich schon Ende des Jahres in Aussicht ist. 

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Im März 2020 mussten die Restaurants in Deutschlands erstmals aufgrund der Corona-Pandemie schließen. Nach einem kurzen und relativ freien Sommer gingen die Türen der Gasthäuser und Kneipen bereits im November 2020 wieder zu. Um eine erhöhte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, bietet das deutsche Recht die Möglichkeit von Kurzarbeit in der Gastronomie. Hierbei handelt es sich um ein Notelement, bei dem der Staat einige Kosten des Arbeitgebers während eines kurzzeitig verringerten Betriebs übernimmt. Der Verdienstausfall wird bis zu einem bestimmten Betrag ausgeglichen. Hinzukommen eventuell Leistungen der Bundesagentur für Arbeit. Dadurch werden arbeitsrechtlich Kündigungen verhindert. Das funktioniert in der Gastronomie in Bezug auf Corona natürlich beispielhaft, da ein Ende der Pandemie prinzipiell absehbar ist und somit eine Rückkehr zur Normalität vermutlich schon Ende des Jahres in Aussicht ist. 

Was ist überhaupt das Kurzarbeitergeld in der Gastronomie?

Die Kurzarbeit in der Gastronomie sowie in anderen Gewerben ist ein arbeitsrechtliches Instrument, um Kündigungen bei einer schlechten Auftragslage zu vermeiden. Gleichzeitig wird die Last der Personalkosten von den Schultern der Arbeitgeber genommen. Der Betrieb kann länger überleben und seine Tätigkeit nach Ende der Krise wieder aufnehmen. In der Gastronomie während Corona wurde die Möglichkeit, in der Kurzarbeit einzusetzen, natürlich vollends ausgeschöpft. Selbst im Sommer, als die Restaurants noch geöffnet hatten, jedoch mit Schutzvorkehrungen wie Mundschutz und Spuckschutz agieren mussten, gingen viele Teile des Personals in die Kurzarbeit. Der Lohn liegt dabei generell etwas niedriger. Während Corona wurde das Kurzarbeitergeld in der Gastronomie zwischenzeitlich von den üblichen 60 Prozent auf immerhin 70 Prozent im vierten Monat erhöht. Hinzukommt der Kinderfreibetrag. Ab dem siebten Monat konnten sich die in Kurzarbeit befindlichen Arbeitnehmer über sogar 80 Prozent des Lohns freuen.  

Was für den Arbeitgeber in der Gastronomie bei Kurzarbeitergeld vorteilhaft ist: die komplette Erstattung der SV-Beiträge. Die Versicherungen nehmen schließlich einen großen Teil der Personalkosten ein und würden die Gastronomen bei komplettem Arbeitsverbot in den Ruin treiben. Der Anspruch auf Kurzarbeit in der Gastronomie besteht, wenn Sie einen Arbeitsausfall mit Lohnausfall nachweisen können bzw. dieser nicht mehr vermeidbar ist. Durch den Lockdown sind diese de facto Voraussetzungen gegeben. Restaurantbesitzer müssen hierbei nur bedingt Nachweise einreichen, da die Schließung eine offizielle Anordnung ist. Für die Angestellten gilt, dass sie sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden müssen. Das ist bei Minijobbern, Auszubildenden, Ausbildern, Praktikanten und Studentenjobs nicht der Fall.

Wie geht es nun weiter?

Viele Betriebe halten sich mit Kurzarbeit in der Gastronomie während Corona über Wasser und bauen zusätzlich auf die Option der Lieferdienste. In diesem Fall sollte man den Behörden mitteilen, wie viele Angestellte aktuell in Kurzarbeit geschickt werden müssen und wer weiterarbeiten kann. Dasselbe gilt für Restaurants und Kneipen, die einen Verkauf außer Haus anbieten, z. B. Imbissbuden. In diesem Fall sind aber auch bestimmte Auflagen zu beachten. Wer weiterarbeitet, benötigt so einen Spuckschutz mit Durchreiche ebenso wie Mundschutz und Nitrilhandschuhe für die Tätigkeiten in der Küche. Sie können die Zeit der Schließung auch dazu nutzen, um für den Sommer Luftreiniger zu besorgen. Sobald die Restaurants eröffnen und auch für die Kneipen eine Öffnung nach Corona ansteht, werden diese benötigt, um Viren aus der Luft zu filtern. So kann trotz einer größeren Menschenanzahl auch im Innenraum ein sicheres Zusammensein garantiert werden.  

Wann kommt die Öffnung und was ist zu beachten?

Die Öffnung der Läden und Geschäfte wird zuerst stattfinden, sobald die Inzidenz in einigen Städten sinkt. Danach kommt es zur Öffnung von Kneipen und Restaurants, insbesondere derer mit Außenbereich. An diesem Punkt müssen Sie der Agentur für Arbeit, genauer gesagt der dortigen Abteilung für Lohnabrechnung, mitteilen, dass die Kurzarbeit im Gastgewerbe nun endet und für welche Angestellten es normal weitergeht. Zudem sind natürlich die Hygienevorschriften zu beachten. Ohne diese ist ein Reset des Gewerbes nicht möglich. Bedienungen müssen so zwingend einen Mundschutz tragen und diesen nach spätestens acht Stunden wechseln. Es empfiehlt sich daher, die Utensilien gleich im 50er-Pack zu bestellen. Vorteile bieten auch die Schutzvisiere. Diese sind aus einem Plastikverbund gemacht und lassen sich einfach abwischen. So kann man sie mehrmals verwenden und ein medizinischer Mundschutz unter dem Schild ist nicht zwingend notwendig.  

In der Küche benötigen die Mitarbeiter in jedem Fall Nitrilhandschuhe. Hiermit ist ein hohes Maß an Hygiene bei der Zubereitung von Speisen geboten. Die Eindämmung des Virus ist schließlich auch im Sinne der Gastronomen, die nicht ein drittes Mal in den Lockdown und in die Kurzarbeit im Gastgewerbe geraten wollen. Nitrilhandschuhe im 100er-Pack kaufen Sie z. B. in Größen von S bis L auf Vorrat ein. Bei der Selbstbedienung bzw. Abholung von Getränken und Speisen an einer Theke, sollten die Gastronomen eine Spuckschutz mit Durchreiche installieren, um mehr Sicherheit zu garantieren. Zudem sind die Hygienevorschriften gut lesbar auszuhängen. Diese bestimmen u. a. auch einen Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern zwischen den aufgestellten Tischen.  

Insgesamt hoffnungsvolle Aussichten

Insgesamt gibt es also hoffnungsvolle Aussichten, dass mit Kurzarbeit die Gastronomie Corona überlebt. Selbst bei einem nur teilweise eingeschränkten Betrieb im Vergleich zum Vorjahr, lassen sich die ausgefallenen Aufträge geltend machen. Das betrifft u. a. auch nicht stattfindende Messen, Konzerte und Festivals. Dass solche Großveranstaltungen vor dem Jahr 2022 zurückkehren werden, ist schließlich mehr als fraglich. Daher ist es wichtig, selbst dann, wenn die Restaurants eröffnen, das Kurzarbeitergeld in der Gastronomie als wichtiges Instrument aus dem Arbeitsrecht im Hinterkopf zu behalten.  

Zusammenfassung: das müssen Sie zur Gastronomie-Kurzarbeit 2021 wissen

Kurzarbeitergeld in der Gastronomie bedeutet nichts anderes, als dass der Staat für einen zeitlich begrenzten Moment die Personalkosten für Betriebe übernimmt, die von Arbeits- und Einkommensausfall betroffen sind. In der Regel müssen hier Nachweise erbracht werden. Da es sich beim Lockdown durch die pandemische Situation aber um eine offizielle Anordnung handelt, genügt es bereits aufzuzeigen, dass man als Restaurant oder Bar direkt von der Corona-Krise betroffen ist. Die Personalkostenzahlung beginnt bei 60 Prozent des ursprünglichen Lohns und wird nach einigen Monaten heraufgesetzt (70 Prozent ab dem vierten und 80 Prozent ab dem siebten Monat + die Kinderfreibeträge). Somit entlastet der Staat Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugleich. Vorteilhaft ist zudem, dass keine Sozialversicherungskosten anfallen. Damit überbrücken gastronomische Unternehmen die Zeit des Arbeitsausfalls und können nach Ende der Pandemie wie gewohnt in den Markt einsteigen.

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